Diese Informationen wurden uns mit freundlicher Genehmigung der GVV Privat Versicherung AG zur Verfügung gestellt. Stand 03.2016.
Lieber Leser, die Sonne scheint, das Wetter zeigt sich von seiner schönsten Seite, raus mit dem Fahrrad - bzw. Pedelec oder E-Bike.
Denn diese werden immer beliebter. 2015 wurden beispielsweise 535.000 E-Bikes verkauft. Das waren 11,5 Prozent mehr als noch im Vorjahr.
Aber wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz von Pedelecs und E-Bikes?
Die Unterschiede
Erst einmal der generelle Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike:
Beim Pedelec "pedal electric cycle" handelt es sich um ein Fahrrad, bei dem ein eingebauter Elektromotor die Tretbewegungen unterstützt. Ohne aktives Treten ist eine Fortbewegung mit dem Pedelec nicht möglich.
Das gilt auch für das S-Pedelec. Hier ist allerdings die Motorleistung stärker und die Höchstgeschwindigkeit höher. Beim ersten beträgt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, beim zweiten 45 km/h.
Ein E-Bike fährt auch ohne Tretbewegungen. Die Geschwindigkeit lässt sich- wie beim Mofa oder Motorrad - am Griff regulieren. Ohne eigenes Treten ist sie auf 20 km/h begrenzt, mit zusätzlicher Muskelkraft erreichen sie aber schnell 40 km/h und mehr.
Die Haftung
Was passiert, wenn sie mit einem Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike einen Unfall verursachen und jemand zu Schaden kommt?
Bei einem Pedelec sind Schäden - wie bei einem Fahrrad - über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Nicht so beim E-Bike oder S-Pedelec:
Hier benötigen Sie eine Mopedversicherung und ein Versicherungskennzeichen. Die Mopedversicherung ist übrigens Pflicht.
Die Diebstahlversicherung
Alle drei Varianten an Rädern sind auch bei Langfingern beliebt. Ihr Pedelec können Sie über die Hausratversicherung mitversichern. Bei S-Pedelec und E-Bikes wird der Diebstahl über die Teilkasko der Mopedversicherung abgedeckt.