Seit dem 15. Juni 2019 sind elektrische Tretroller auf den öffentlichen Straßen zugelassen.

 

Sie dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren, bedürfen eines Brems- und Lichtsystems, einer Glocke und der Fahrer/in muß 14 Jahre und älter sein.

Gefahren werden darf nur auf Radwegen und Fahrradstraßen. Wenn diese fehlen, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Es gilt die StVO.

 

Sicherheitstipps: Möglichst hintereinander auf Fahrbahnen soweit wie möglich rechts fahren.

Fahrbahnwechsel oder Richtungsänderung rechtzeitig ankündigen.

Der Transport einer zweiten Person oder eines Anhängers mit dem E-Scooter ist nicht gestattet.

Trotz fehlender Helmpflicht wird das Tragen eines Helms empfohlen, ebenso wie reflektierende Kleidung bei schlechter Sicht und Dunkelheit.

Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für AutofahrerInnen.